AGB

Vgl. §309 BGB Klausel-Verbote ohne Wertungs-Möglichkeit

1. ALLGEMEINES
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln abschließend unser Verhältnis zum Klienten für die laufenden und auch zukünftigen Aufträge, soweit nicht individuell hier von Abweichungen vereinbart wurden. Änderungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie gelten nur für den Auftrag, für den sie getroffen wurden. Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nicht, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückweisen.

2. LEISTUNGSINHALT
Auch wenn wir unsere Projekte erfolgsorientiert durchführen, ist Gegenstand des Auftrags immer die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht ein Erfolg. Sollte im Einzelfall abweichend ein zu erbringender Erfolg vereinbart werden, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Im Rahmender vertraglichen Vereinbarungen bestimmen und verantworten wir die Art der Ausführung des Projektes. Wir sichern den vollen Einsatz unserer Berater zu. Die Ergebnisse unserer Tätigkeit und unserer Empfehlung werden nach bestem Wissen gegeben und sollen die Grundlage für eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidungen des Klienten bilden.

3. MITWIRKUNGSOBLIEGENHEITEN DES KLIENTEN
Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit benötigen wir die uneingeschränkte Mitwirkung der Mitarbeiter des Klienten im vereinbarten Umfang. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Mitwirkungs-handlungen, die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel und Unterlagen sowie sonstige Unterstützung auf Kosten des Klienten. Wird ein Projekt in Phasen durchgeführt, die aufeinander aufbauen, ist der Klient verpflichtet, auf unseren Wunsch kurzfristig die abgeschlossene Phase zu prüfen und zu billigen, um uns die reibungslose Weiterarbeit zu ermöglichen. 14 Tage nachdem wir dem Klienten den Abschluss einer Projektphase oder eines Projekts schriftlich angezeigt haben, gilt die abgeschlossene Phase oder das Projekt als vom Klienten geprüft und gebilligt, sofern nicht zuvor der Klient mögliche Einwände uns gegenüber schriftlich geltend gemacht hat.

4.VERTRAULICHKEIT
Wir werden alle Personen, die wir mit der Durchführung des Auftrags betraut haben, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen – auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses – verpflichten.

5. VERGÜTUNG
Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. USt. nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Wir übernehmen uns übertragene Aufgaben nach vorheriger Untersuchung der Ausgangssituation, in welcher Ziel des Vorhabens und voraussichtlich erforderlicher Beratungsaufwand ermittelt werden. Liegt aufgrund unvollständiger oderunzutreffender Informationen oder Mitarbeit durch den Klienten der Arbeitsumfang erheblich über unseren Schätzungen, sind wir zu einer am tatsächlichen Arbeitsaufwand orientierten angemessenen Erhöhung auch festvereinbarter Honorare berechtigt, die gesondert zu vereinbaren ist. Als erheblich gilt eine Abweichung des tatsächlichen Aufwands von der Schätzung um mehr als 5 %.  Zu den genannten Honoraren kommen – sofern nicht anders vereinbart – immer Reisekosten, Spesen und Nebenkosten des Büros hinzu. Wir sind berechtigt, Honorare und Auslagen (Reisekosten, Spesen und Nebenkosten des Büros) dem Klienten – sofern nicht anders vereinbart – je nach Anfall in Rechnung zu stellen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Klienten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rechnungsbetrags bei uns, bei Überweisung das Datum der Wertstellung. Gerät der Klient in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unbenommen.

6. LEISTUNGSFRISTEN, VERZUG
Die Einhaltung der durch uns zugesagten Leistungsfristen setzt voraus, dass sämtliche Einzelheiten des Auftrags bei Projektbeginn klargestellt sind und der Klient alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht und eine evtl. vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat. Können wir eine Frist wegen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, so wird sie angemessen verlängert. Soweit es uns möglich ist, werden wir uns bemühen, dem Klienten den Beginn und das Ende derartiger Ereignisse baldmöglichst mitzuteilen. Dauern die störenden Ereignisse länger als drei Monate, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder zum Teil zu kündigen. Der Klient ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, wenn wir uns vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit in Verzug befinden und eine uns vom Klienten gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist; ein Rücktritt, bzw. eine Kündigung ist nur bezüglich noch fehlender Teile der Leistung möglich. Unser Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt. Für die Geltendmachung etwaiger Verzugsschäden gilt Ziffer 8.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Soweit dies nach Art der vereinbarten Leistung möglich ist, können wir im Fall nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung für die betreffende Projektphase wählen. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen angemessener Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche ist der Klient berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, soweit erbrachte Teilleistungen für den Klienten nicht von Interesse sind. Alternativ kann der Klient nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen. Für die Geltendmachung etwaiger Schäden gilt Ziffer 8.

8. HAFTUNGSBEGRENZUNG
Wir haften im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie im Falleiner Verletzung von Körper, Leib oder Leben nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht im Übrigen der Höhe nach auf einen Höchstbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro (i.W. einhunderttausend Euro) pro Schadensfall beschränkt.   Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend in Bezug auf direkte Ansprüche des Klienten gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Klient kann den Auftrag jeweils bis zum Abschluss von evtl. vereinbarten Phasen eines Gesamtprojekts mit Monatsfrist kündigen. In diesem Fall rechnen wir die bis zum Ablauf der betreffenden Phase anfallenden Kosten ab und übergeben die bis dahin angefallenen Aufzeichnungen über Teilergebnisse des Beratungsauftrags. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

10. ANGEBOT / VERTRAGSSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit unserer Auftragsbestätigung zustande, oder wenn wir einer Auftragsbestätigung des Klienten nicht widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen des Vertrages bedingen ebenfalls schriftlicher Bestätigung, wobei Briefwechsel genügt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners abtretbar. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungenwirksam. Durch diese Geschäftsbedingungen wird von der gesetzlichen Beweislastverteilung keine Abweichung vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsfolgen ist Stuttgart.